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Grundrechte in der Altenpflege

Thema
Grundrechte in der Altenpflege

Fach
RIR; Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen

Klasse/Jahrgangsstufe
3 BFA 1

Schulart
Berufsfachschule für Altenpflege

Lehrplanbezug
Lernbereich 3, RIR; Lernfeld 3.1: Institutionelle und Rechtliche Rahmenbedingungen
beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen I: Grundgesetz: Die
Würde des Menschen ist unantastbar

Zeitumfang
45 Minuten

Betriebssystem/e
iOS

Apps
Documents 5, Keynote (WebDav-Zugang), Kamera, Fotos

Technische Settings
Beamer (Apple-TV-Box), iOs-Tablets (1:1), WLAN/ Internetzugang

Kurzbeschreibung und Lernziele  dieses Vorschlags für den Tablet-Einsatz

Die Schülerinnen beherrschen den technischen Umgang mit der im Tablet enthaltenen Kamera, sowie dem dazugehörenden Fotoalben. Die Schülerinnen sind in der Lage, den abstrakten Würdebegriff mit Beispielen aus ihrem Berufsalltag zu konkretisieren.

Berufliche Handlungskompetenz
Die Schülerinnen sind in der Lage, in der Berufspraxis pflegerisch würdiges von pflegerisch unwürdigem Verhalten gegenüber Pflegebedürftigen zu unterscheiden, immer würdig mit schutzbefohlenen Menschen umzugehen und im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner, Patientinnen und Patienten zu interagieren.

Teilkompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler

  • lernen Fachkompetenz, indem sie wissen, dass sie nach dem GG verpflichtet sind, die Würde des Menschen im Berufskontext (und auch sonst) jederzeit zu berücksichtigen
  • lernen Fachkompetenz, indem sie den technischen Umgang und die Verknüpfung Kamera, Documents 5, Keynote beherrschen, in dieser Stunde kommt kein Papier zum Einsatz
  • lernen Sozialkompetenz, indem sie in Lernpartner-Tandems zusammenarbeiten und sich einigen
  • erleben und lernen Kreativität und Transferkompetenz, indem sie theoretische Beispiele konkret in Pflegesituationen, in Form sich gegenüberstellenden Fotos, umsetzen und so bewusst würdiges und unwürdiges Verhalten besser nachvollziehen können

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