Rahmenbedingungen zum Schulversuch
Einsatz von Tablets im Unterricht an Beruflichen Schulen
Für die am Schulversuch teilnehmenden Schulen wird Folgendes geregelt:
Ziel ist die Weiterentwicklung des Unterrichts an Beruflichen Schulen (Schwerpunkt Berufliches Gymnasium) u.a. im Fach Mathematik, in den Profilfächern und in den Sprachen. Im Rahmen einer personalisierten Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte einer oder mehrerer Klassen mit Tablets soll untersucht werden, auf welche Art und Weise Tablets zur Gestaltung von Lernprozessen – auch im Sinne der individuellen Förderung – eingesetzt werden können.
Der Schulversuch startet mit Beginn des Schuljahres 2015/16 und endet mit Ablauf des Schuljahres 2021/22; die Schulversuchsschulen treten in drei Tranchen sukzessive in den Schulversuch ein. Die ausgewählten Beruflichen Gymnasien nehmen fünf Schuljahre am Schulversuch teil, ausgewählte Berufskollegs und Berufsfachschulen vier Jahre.
Die Aufnahme in den Schulversuch erfolgt über eine Ausschreibung und darin genannte Aufnahmekriterien. Die Bewerbung erfolgt über die obere Schulaufsichtsbehörde. Das Kultusministerium führt eine Liste über die teilnehmenden Schulen.
Der Austritt aus dem Schulversuch ist nur in Ausnahmefällen
und nur zum Ende des jeweiligen laufenden Schuljahres möglich.
Ein Antrag auf Rücktritt vom Schulversuch muss bis 15.
Dezember des jeweiligen laufenden Schuljahres beim
Kultusministerium eingegangen sein (Datum des Poststempels). Der
Antrag muss begründet sein.
Mit dem Austritt aus dem Schulversuch erlischt der Anspruch auf
alle zugewiesenen und noch nicht ausbezahlten Zuschüsse durch
das Kultusministerium.
Durchgehender Einsatz der Tablets in allen Fächern und im Unterricht der Schulversuchsklassen
Ausstattung sämtlicher Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte der am Schulversuch teilnehmenden Klassen mit Tablets
Die Schulen werden gebeten, dem Kultusministerium über die zuständige obere Schulaufsichtsbehörde jeweils zum 15. Januar, erstmals zum 15. Januar 2016, sowie jeweils zum 15. Juli über ihre Erfahrungen mit dem Schulversuch zu berichten. Der jeweilige Bericht der Schule ist durch eine wertende Stellungnahme der oberen Schulaufsichtsbehörde zu ergänzen.
In dem Bericht ist insbesondere einzugehen auf folgende Punkte:
5.2.1. Allgemeines
- Daten der Schule im Schulversuch: Schulart, Zahl der
beteiligten Schüler, Zahl der beteiligten Lehrkräfte
5.2.2. Technik
- an der Schule entwickelte bzw. eingesetzte technische Lösungen
- ggf. technische Probleme
- Unterstützungsbedarf (technisch)
5.2.3. Unterricht
- Schwerpunkt des Unterrichtseinsatzes
- positive und negative Erfahrungen mit Tablet-gestützten Unterrichtsszenarien
- Unterstützungsbedarf (pädagogisch-didaktisch)
Mitarbeit in der vom Kultusministerium gesteuerten Projektgruppe Technik (nur Versuchsschulen der ersten Tranche)
Zur Verfügung stellen von Unterrichtsbeispielen im Tablet-Portal in strukturierter Form
Teilnahme an der wissenschaftlichen Begleitung (Interviews, Fragebögen etc.)
Benennung schulischer Ansprechpartner (technisch/pädagogisch/Fortbildung)
Planungen der Schule zur Beschaffung und zum Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht nach Ablauf der Förderung durch das Land
Im Rahmen von Klassenarbeiten und Leistungsfeststellungen
können Tablets eingesetzt werden.
Die am Schulversuch teilnehmenden Schulen erproben
diesbezüglich Formate, entwickeln geeignete Aufgabenstellungen
und dokumentieren diese.
Bei mündlichen Prüfungen ist der Einsatz von
Tablets möglich. Der Einsatz des Tablets ist in diesen
Fällen bei der Aufgabenstellung und Bewertung entsprechend zu
berücksichtigen.
Die Verwendung von Tablets in der schriftlichen Prüfung
ist nicht zulässig.
Die Bestimmungen sind den Lehrerinnen und Lehrerin sowie den
Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form bekannt zu
geben.